Handyfreie Hochzeit: Texte für Einladung, Schild und Ansage
Fertige Formulierungen für jeden Moment der Planung, von der Einladungskarte über das Schild am Eingang bis zur Ansage vor der Zeremonie, jeweils in mehreren Tonlagen und zum direkten Übernehmen.
Wer sich für eine handyfreie Trauung entschieden hat, steht schnell vor der eigentlichen Arbeit: Es fehlen die Worte. Dieser Beitrag liefert fertige Texte für jeden Kanal, von der Einladungskarte über die Hochzeitswebsite und das Schild am Eingang bis zur Ansage vor der Zeremonie, dazu je einen Baustein für die drei üblichen Umsetzungsmodelle. Warum Paare überhaupt handyfrei feiern und wie sich die Modelle unterscheiden, erklärt unser Beitrag Handyfreie Hochzeit: Leitfaden für eine Unplugged Wedding.
Alle Bausteine lassen sich direkt übernehmen, die Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre eigenen Angaben.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Texte sind Vorlagen und sollten an Ihren Anlass, Ihren Trauort und Ihren eigenen Ton angepasst werden. Für Trauungen im Standesamt oder in der Kirche gelten zusätzlich die Regeln des jeweiligen Hauses.
Welcher Text wohin gehört
Ein einziger Hinweis reicht selten. Wirksam ist eine Kette aus schriftlicher Ankündigung, sichtbarer Erinnerung am Ort und einem gesprochenen Satz kurz vor Beginn. Wer nur eines davon einsetzt, erreicht verlässlich nur die Gäste, die genau dort hinschauen.
Je früher der erste Hinweis kommt, desto weniger fühlt er sich wie eine Regel an. Auf der Einladung ist er Teil der Vorfreude, am Trauort wäre er allein eine Ansage. Entsprechend sinkt die Textlänge von Kanal zu Kanal: In der Einladung darf begründet werden, auf dem Schild zählt jedes Wort.
Die folgende Übersicht ordnet die sieben Textsorten nach Zeitpunkt, Länge und Ton.
| Kanal | Zeitpunkt | Länge | Ton |
|---|---|---|---|
| Einladung oder Einleger | mit dem Versand | 1 bis 5 Sätze | herzlich, begründend |
| Hochzeitswebsite, FAQ-Bereich | ab Versand, laufend | 3 bis 6 Sätze | erklärend, mit Ausnahmen |
| Schild am Eingang | am Tag selbst | 5 bis 15 Wörter | knapp, freundlich |
| Ansage vor der Zeremonie | unmittelbar davor | 2 bis 5 Sätze | persönlich, gesprochen |
| Programmheft | am Tag selbst | 2 bis 3 Sätze | ruhig, sachlich |
| Dankeskarte | nach der Hochzeit | 2 bis 4 Sätze | dankbar, mit Foto-Link |
| Dienstleister-Briefing | 2 bis 4 Wochen vorher | 1 Absatz | organisatorisch, klar |
Texte für Einladung und Hochzeitswebsite
Hochzeitseinladungen sind fast immer persönlich adressiert, entsprechend ungewohnt wirkt die Sie-Form unter Freunden. Deshalb steht bei jedem Baustein die passende Variante dabei. Wer gemischt einlädt, nimmt die Sie-Form für die gedruckte Karte und die Du-Form für die Website. Die Bausteine E1 bis E3 und W1 sind für die handyfreie Zeremonie geschrieben, W2 für einen Tag, der darüber hinausgeht.
Baustein E1: kurz und locker
„Unsere Trauung wird unplugged. Legt die Handys für die Dauer der Trauung bitte weg und seid einfach da. Alle Bilder bekommt ihr hinterher von uns."
Sie-Variante:
„Unsere Trauung wird unplugged. Bitte legen Sie Ihr Handy für die Dauer der Trauung weg und seien Sie einfach da. Alle Bilder bekommen Sie im Anschluss von uns."
Baustein E2: mittellang und warm
„Wir möchten an diesem Tag in Ihre Gesichter sehen und nicht in Ihre Kameras. Deshalb haben wir eine Bitte an Sie: Lassen Sie Ihr Handy während der Trauung ausgeschaltet in der Tasche. Danach freuen wir uns über jedes Foto, das Sie machen möchten."
Du-Variante:
„Wir möchten an diesem Tag in eure Gesichter sehen und nicht in eure Kameras. Deshalb haben wir eine Bitte an euch: Lasst euer Handy während der Trauung ausgeschaltet in der Tasche. Danach freuen wir uns über jedes Foto, das ihr machen möchtet."
Baustein E3: ausführlich, mit Begründung und Ausnahme
„Für die Zeremonie wünschen wir uns etwas, das sich heute selten anfühlt: Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit. Zwischen dem Einzug und dem Auszug bitten wir Sie deshalb, alle Handys und Kameras ausgeschaltet zu lassen. Der Grund ist einfach: Wir sehen von vorne entweder eine Reihe von Gesichtern oder eine Reihe von Displays, und wir hätten sehr gerne das Erste. Um die Bilder müssen Sie sich keine Sorgen machen, [Name der Fotografin] begleitet den ganzen Tag, und Sie bekommen die Aufnahmen anschließend über einen Link von uns. Wenn Sie an diesem Tag dringend erreichbar sein müssen, sagen Sie uns bitte vorher kurz Bescheid, wir finden gemeinsam eine Lösung."
Für die Du-Fassung genügt der Austausch der Anredeformen: „eure ungeteilte Aufmerksamkeit", „bitten wir euch deshalb", „sagt uns bitte vorher kurz Bescheid".
Baustein W1: FAQ-Eintrag auf der Hochzeitswebsite (Du-Form)
„Dürfen wir fotografieren?"
„Während der Trauung bitte nicht. Uns ist wichtig, dass ihr diesen Teil des Tages wirklich miterlebt und nicht durch ein Objektiv. Ab dem Auszug aus der Zeremonie gilt das Gegenteil: Fotografiert, filmt und postet, so viel ihr mögt. Die professionellen Bilder stellen wir euch nach der Hochzeit über einen Link zur Verfügung, den ihr per Mail bekommt."
Baustein W2: Ablauf-Absatz für die Hochzeitswebsite (Sie-Form)
„Unser Tag ist bis zum Ende des Abendessens handyfrei. Am Empfang bekommen Sie eine verschließbare Hülle, in die Sie Ihr eigenes Smartphone selbst einlegen und verschließen. Das Gerät bleibt dabei die ganze Zeit bei Ihnen, es wird nichts eingesammelt und nichts verwahrt. Geöffnet wird die Hülle an einem festen Punkt, den wir Ihnen am Eingang zeigen, und dort auch jederzeit früher, wenn Sie Ihr Telefon brauchen. Wenn Sie an diesem Tag erreichbar sein müssen, etwa wegen eines Babysitters oder einer Rufbereitschaft, sprechen Sie uns bitte vorab an."
Schilder und Programmheft
Ein Schild wird im Vorbeigehen gelesen, meist mit einem Glas in der Hand. Alles, was länger als eine Zeile dauert, wird überflogen, deshalb steht die Bitte hier vorne und die Begründung, wenn überhaupt, hinten.
Vier Texte für das Schild am Eingang
Sachlich:
„Unplugged Trauung. Bitte Handys ausschalten und einstecken. Ab dem Auszug wird wieder fotografiert."
Herzlich:
„Wir möchten heute Ihre Augen sehen, nicht Ihre Objektive. Bitte Handys aus."
Mit Fotoversprechen:
„Handys aus, Kameras aus. Alle Bilder von heute bekommen Sie nach der Hochzeit von uns."
Für das Hüllen-Modell:
„Ab hier handyfrei. Ihr Telefon bleibt verschlossen bei Ihnen. Geöffnet wird die Hülle neben der Bar."
Die Du-Varianten ergeben sich durch den Austausch aller Anredeformen, also „Ihre" zu „eure" und „Sie" zu „ihr". Auf Schildern funktioniert außerdem die unpersönliche Form („Bitte Handys aus") in jedem Gästekreis.
Baustein P1: Hinweis im Programmheft
„Unsere Trauung ist eine handyfreie Zeremonie. Zwischen Einzug und Auszug bitten wir alle Gäste, Handys und Kameras ausgeschaltet zu lassen. Direkt im Anschluss gibt es Zeit für Fotos mit uns, und die Bilder des Tages schicken wir Ihnen später zu."
Ansagen vor der Zeremonie, und was Standesamt und Kirche schon vorgeben
Die Ansage wirkt am unmittelbarsten, weil sie im richtigen Moment kommt und niemand sie überlesen kann. Zwei Fassungen decken die üblichen Anlässe ab.
Baustein A1: Ansage bei der freien Trauung
„Bevor wir anfangen, habe ich eine Bitte, und es ist die einzige des Tages. In den nächsten Minuten passiert hier vorne etwas, das sich schlecht wiederholen lässt. [Namen] hätten das gerne mit Ihnen gemeinsam erlebt und nicht mit Ihren Telefonen. Also: Handys aus, Kameras runter, und wenn Sie gleich unbedingt etwas festhalten wollen, dann bitte im Kopf. Fotografiert wird ab dem Moment, in dem die beiden hier wieder herauslaufen."
Baustein A2: Ansage im Standesamt oder in der Kirche
„Einen Hinweis noch, bevor wir beginnen: [Namen] haben sich eine handyfreie Zeremonie gewünscht. Bitte schalten Sie Ihre Mobiltelefone jetzt aus und verzichten Sie während der Trauung auf Foto- und Videoaufnahmen. Im Anschluss haben Sie ausreichend Gelegenheit für eigene Bilder."
Im Standesamt ist die Bitte oft schon gestellt
Wer standesamtlich heiratet, muss die Bitte häufig gar nicht selbst erfinden. Die Stadt Köln bittet ausdrücklich darum, Handys vor dem Betreten des Trauzimmers auszuschalten und die Gäste daran zu erinnern, und verlangt für Filmaufnahmen die vorherige Zustimmung. Die Stadt Bielefeld geht weiter und erklärt Bild-, Ton- und Videoaufnahmen bei einer Eheschließung für grundsätzlich nicht zulässig, fotografiert werden darf nur in Abstimmung mit der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, und die Gäste sollen vorab darauf hingewiesen werden, dass diese Person nicht fotografiert oder gefilmt werden darf. Die Stadt Bochum bittet lediglich darum, Foto- und Videoaufzeichnungen vor dem Hochzeitstag mit dem Standesbeamten abzustimmen. Diese drei Beispiele zeigen: Eine bundesweit einheitliche Regel gibt es nicht, ein Anruf beim eigenen Standesamt klärt in zwei Minuten, welcher Fall vorliegt. Für den eigenen Text heißt das, dass sich die Ansage auf das Haus berufen kann, statt allein zu bitten.
Informationen für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Trauung, Stadt Köln Eheschließungen, Fragen und Antworten, Stadt Bielefeld Allgemeine Informationen rund um die Trauung, Stadt BochumIn der Kirche entscheidet die Ordnung des Hauses
In der Kirche entscheidet nicht das Paar, sondern die Ordnung der jeweiligen Landeskirche oder Diözese und die Person, die den Gottesdienst leitet. Die beiden folgenden Beispiele stammen aus dem evangelischen Bereich, im katholischen gilt derselbe Grundsatz mit eigenen Ordnungen. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg regelt das deutlich: Das Fotografieren einschließlich Filmen während des Gottesdienstes bedarf der Erlaubnis des Liturgen, und Bildaufzeichnungen, die teilnehmende Personen bei der Trauung abbilden, sind grundsätzlich untersagt, der Liturg kann sie aber mit Einwilligung der Abgebildeten zulassen. Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz löst es offener: Bei Trauungen werden die technischen und räumlichen Möglichkeiten für das Filmen und Fotografieren rechtzeitig vor dem Gottesdienst verabredet, während der Segnung ist besondere Zurückhaltung geboten, und Einzelaufnahmen von Gottesdienstbesucherinnen und Gottesdienstbesuchern ohne deren Einverständnis sind zu unterlassen. Zwei Landeskirchen, zwei Wege: Fragen Sie deshalb vorab Ihre Gemeinde oder Ihre Pfarrei nach der geltenden Ordnung. Für den eigenen Text ist das meist eine Erleichterung, weil die Bitte dann vom Haus kommt und nicht vom Brautpaar.
Fotografieren bei Gottesdiensten und kirchlichen Amtshandlungen, Erlass des Oberkirchenrats vom 15. Januar 1985, geändert am 24. Januar 2023, Evangelische Landeskirche in Württemberg Richtlinien für Bildaufnahmen bei Gottesdiensten und kirchlichen Amtshandlungen vom 25. Oktober 1996, Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische OberlausitzBei der freien Trauung trägt allein die Ansage
Bei der freien Trauung gibt es kein Haus, das eine Regel vorgibt, hier trägt allein die Ansage. Sie darf deshalb länger und persönlicher ausfallen als im Standesamt, und sie gehört gesprochen, nicht vorgelesen. Wer sie der Traurednerin oder dem Trauredner überlässt, schickt den Wortlaut am besten zwei Wochen vorher, damit er in die eigene Sprache übersetzt werden kann.
Ein Baustein für jedes der drei Modelle
Welches Modell zu Ihnen passt, zeigt der Leitfaden zur handyfreien Hochzeit. Hier steht nur der Satz, der dann in die Einladung oder auf die Website gehört.
Modell 1: nur die Zeremonie
„Unsere Trauung ist handyfrei, der Rest des Tages nicht. Zwischen Einzug und Auszug bitten wir Sie um ausgeschaltete Telefone, danach gehört der Tag wieder Ihnen und Ihren Kameras."
Modell 2: Handysammlung am Empfang
„Am Empfang stellen wir Körbe für Ihre Telefone bereit. Wer möchte, legt sein Handy dort ab und holt es am Ende des Abends wieder. Die Körbe sind während des ganzen Abends betreut, [Name] hat ein Auge darauf."
Bei diesem Modell sollte der Text niemanden unter Druck setzen, denn wer sein Gerät abgibt, gibt es aus der Hand. Eine Formulierung mit „wer möchte" ist hier die ehrlichere.
Modell 3: verschließbare Hüllen
„Am Empfang bekommt jeder Gast eine verschließbare Hülle. Sie legen Ihr eigenes Handy selbst hinein und verschließen es, das Gerät bleibt den ganzen Abend bei Ihnen, wir sammeln nichts ein. Geöffnet wird die Hülle am Öffnungspunkt neben [Ort einsetzen, zum Beispiel der Bar]. Wenn Sie zwischendurch an Ihr Telefon müssen, gehen Sie einfach dorthin, die Hülle ist in wenigen Sekunden offen, sodass Notrufe ohne relevante Verzögerung möglich sind."
Dieser Baustein setzt einen Ablauf voraus, den die Phrest-Hülle vorgibt: Der Gast verschließt sein eigenes Gerät selbst, behält es bei sich und öffnet die Hülle an einem festen Punkt wieder, entweder mit einem Handöffner oder an einem stationären Öffner. Wer den Text übernimmt, sollte den Öffnungspunkt konkret benennen, sonst fragen die Gäste den ganzen Abend danach.
Zwei Dinge gehören dazu ehrlich gesagt: Für Modell 1, den häufigsten Fall, braucht niemand ein Produkt, eine Bitte und ein Schild genügen. Und auch bei Modell 3 sind die Texte die eigentliche Arbeit. Eine Hülle setzt eine Bitte durch, die vorher ausgesprochen wurde, sie ersetzt die Kommunikation nicht. Wer am Empfang Hüllen verteilt, ohne die Gäste vorbereitet zu haben, hat einen unangenehmen Empfang und nichts gewonnen.
Dienstleister und Dankeskarte
Zwei Textsorten werden regelmäßig vergessen, obwohl gerade sie Ärger ersparen. Die erste geht an die Menschen, die am Tag selbst arbeiten: an die Location, an die Hochzeitsplanerin oder den Hochzeitsplaner, an die Traurednerin oder den Trauredner, an Fotografie und DJ. Wer dort regelmäßig mit handyfreien Feiern zu tun hat, kennt den Ablauf und kann das Paar spürbar entlasten. Die zweite Textsorte kommt nach der Hochzeit und löst das Versprechen ein, das die Bitte überhaupt tragbar gemacht hat.
Baustein D1: Briefing für Fotografie, DJ und Location
„Ein organisatorischer Hinweis zu unserem Tag: Die Trauung ist handyfrei, und die Gäste tragen ihre Telefone während der Feier in verschließbaren Hüllen bei sich. Für Sie heißt das dreierlei. Erstens: Sie sind davon ausgenommen, Ihre Ausrüstung ist selbstverständlich im Einsatz. Zweitens: Wir wären dankbar, wenn Sie im Blick behalten, ob die Bitte ankommt, und uns am Tag selbst nicht darauf ansprechen müssen. Drittens: Direkt nach dem Auszug planen wir einen kurzen Moment, in dem Gäste ausdrücklich eigene Fotos machen dürfen, bitte halten Sie sich diese fünf Minuten frei. Falls Sie mit handyfreien Feiern schon Erfahrung haben und etwas anders empfehlen würden, sagen Sie es uns gerne vorher."
Den Halbsatz zu den Hüllen streichen Sie ersatzlos, wenn Sie sich für Modell 1 oder 2 entschieden haben.
Baustein D2: Dankeskarte mit Foto-Link
„Danke, dass ihr dabei wart, und danke, dass ihr eure Handys weggelegt habt. Wir haben in der Zeremonie in lauter echte Gesichter geschaut, und genau das war der Plan. Als kleines Gegengeschenk: Unter [Link] findet ihr alle Bilder des Tages zum Ansehen und Herunterladen, das Passwort lautet [Passwort]. Wenn ihr eigene Fotos vom Abend habt, ladet sie gerne dort dazu."
Für die Sie-Fassung tauschen Sie alle Anredeformen: „dass Sie dabei waren", „Ihre Handys weggelegt haben", „finden Sie", „Wenn Sie eigene Fotos vom Abend haben, laden Sie sie gerne dort dazu".
Der Foto-Link ist der Teil, der die Bitte im Nachhinein rechtfertigt. Wer ihn ankündigt, sollte ihn auch liefern, sonst wirkt der Verzicht rückblickend wie einer ohne Gegenwert.
Kurz zur Rechtslage, damit die Bitte nicht rechthaberisch klingt
Die Bitte an die Gäste ist eine Bitte, kein Verbot, und sie braucht keine rechtliche Begründung. Trotzdem hilft es zu wissen, wo die gesetzliche Linie ohnehin verläuft. Nach § 22 des Kunsturhebergesetzes dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Geregelt ist damit die Veröffentlichung, nicht das Fotografieren selbst. § 23 kennt Ausnahmen, etwa wenn Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen, und begrenzt diese Ausnahmen zugleich dort, wo ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird.
§ 22 KunstUrhG, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) § 23 KunstUrhG, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)Die Datenschutz-Grundverordnung spielt bei privaten Hochzeitsfotos meist keine Rolle, weil sie nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten gilt. Erwägungsgrund 18 nennt als Beispiel für solche Tätigkeiten auch die Nutzung sozialer Netze. Die Grenze zieht die Reichweite: Der Europäische Gerichtshof hat zur inhaltsgleichen Vorgängerregelung der Richtlinie 95/46/EG entschieden, dass die Ausnahme nicht greift, wenn Daten im Internet einer unbegrenzten Zahl von Personen zugänglich gemacht werden. Für die Praxis heißt das, dass das Foto in der Familiengruppe etwas anderes ist als das öffentliche Profil. Eine rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzt das nicht.
Art. 2 Abs. 2 lit. c und Erwägungsgrund 18 DSGVO, Amtsblatt der Europäischen Union (EUR-Lex) EuGH, Urteil vom 6. November 2003, C-101/01 (Lindqvist), Rn. 47, EUR-LexEin häufiges Missverständnis betrifft das Hausrecht: Es liegt in der Regel bei der Location, nicht automatisch beim Brautpaar. Es knüpft an Eigentum oder Besitz an, § 903 BGB erlaubt dem Eigentümer, mit seiner Sache nach Belieben zu verfahren und andere von jeder Einwirkung auszuschließen, § 1004 BGB gibt ihm die Ansprüche dazu, und wer eine Location anmietet, kann das Hausrecht für die gebuchte Zeit vertraglich übertragen bekommen. Wer also mehr will als eine Bitte, etwa ein im Saal durchgesetztes Aufnahmeverbot, klärt vorab mit der Location, wer es aussprechen und durchsetzen darf, statt es mit den Gästen auszuhandeln.
§ 903 BGB, Bürgerliches Gesetzbuch (gesetze-im-internet.de) § 1004 BGB, Bürgerliches Gesetzbuch (gesetze-im-internet.de)Häufige Fragen zu den Texten
Wie formuliere ich die Bitte, ohne unhöflich zu wirken?
Drei Dinge entscheiden. Erstens die Reihenfolge: zuerst der Wunsch, dann die Bitte, nie die Regel zuerst. Zweitens die Begrenzung: Ein Zeitraum, der ein Ende hat, etwa zwischen Einzug und Auszug, klingt anders als ein pauschales Verbot. Drittens der Ausgleich: Wer im selben Satz ankündigt, dass alle Bilder später geteilt werden, nimmt der Bitte den Verzichtscharakter. Formulierungen, die von „wir wünschen uns" ausgehen, kommen erfahrungsgemäß besser an als solche, die mit „bitte unterlassen Sie" beginnen.
Muss ich die Bitte rechtlich begründen?
Nein. Als Gastgeberin oder Gastgeber äußern Sie einen Wunsch für Ihren eigenen Anlass, dafür braucht es keine Rechtsgrundlage, und ein Gesetzeszitat auf der Einladungskarte wirkt eher abschreckend. Hilfreich ist die Rechtslage nur als Hintergrundwissen: § 22 KunstUrhG betrifft die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung von Bildnissen, nicht das Fotografieren selbst, und das Hausrecht liegt in der Regel bei der Location, nicht automatisch bei Ihnen. Wer im Standesamt oder in der Kirche heiratet, kann sich zusätzlich auf die Regeln des Hauses berufen, die je nach Haus strenger ausfallen können als die eigene Bitte.
§ 22 KunstUrhG, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)Was, wenn Gäste trotzdem fotografieren?
Damit ist zu rechnen, und es ist kein Grund für einen Konflikt am eigenen Hochzeitstag. Nehmen Sie sich die Zuständigkeit vorher vom Hals: Bestimmen Sie eine Person, meist die Trauzeugin oder den Zeremonienmeister, die im Zweifel freundlich erinnert. Wirksamer als jede Korrektur am Tag selbst ist aber die Wiederholung vorab, also Einladung, Schild und Ansage zusammen. Wer den ganzen Tag verlässlich handyfrei bleiben möchte, kommt mit einer reinen Bitte allerdings nicht aus und braucht ein Modell, das die Nutzung tatsächlich unterbricht.
Wie sage ich Gästen, dass sie die Fotos später bekommen?
Am besten im selben Atemzug wie die Bitte und mit einem konkreten Versprechen statt einer Absichtserklärung. Nennen Sie den Weg, etwa eine Online-Galerie, deren Link Sie per E-Mail verschicken, und wenn möglich auch den Zeitraum. Nach der Hochzeit gehört der Link in die Dankeskarte, ergänzt um die Einladung, eigene Bilder des Abends dort hochzuladen. Ein Hashtag ersetzt das nicht, weil er nur Gäste erreicht, die auf derselben Plattform aktiv sind.
Wenn die Bitte allein nicht reicht
Für einen handyfreien Tag über die Zeremonie hinaus arbeiten Paare, Locations und Planerinnen und Planer mit verschließbaren Hüllen: Jeder Gast behält sein eigenes Gerät, verschlossen, und öffnet es an einem festen Punkt wieder. Mehr dazu auf unserer Seite für sonstige Anlässe, oder sprechen Sie uns direkt an.
Oder direkt per E-Mail: [email protected]