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Handyverbot an Schulen: Die Regeln der 16 Bundesländer

Ein Überblick über die aktuellen Regelungen aller 16 Bundesländer zur privaten Handynutzung an Schulen, mit amtlichen Quellen zu jedem Land.

Fragen

Häufige Fragen zum Handyverbot in den Bundesländern

In welchen Bundesländern ist die private Handynutzung an Schulen landesweit untersagt?

Ein ausdrückliches, landesweites Nutzungsverbot gilt derzeit in Bayern (Klassen 1 bis 7), Hessen (alle Schulformen), Bremen (Grundschulen und Sekundarstufe I), Brandenburg (Klassen 1 bis 6), im Saarland (Primarstufe) und in Thüringen. Sachsen hat das Verbot in der Primarstufe eingeführt und weitet es zum Schuljahr 2026/27 bis Klasse 8 aus. Schleswig-Holstein gibt per Erlass eine landeseinheitliche Ausgangslage bis Klasse 9 vor. Die übrigen Länder verpflichten ihre Schulen zu einer eigenen Regelung oder überlassen sie vollständig der Schule.

Deutscher Bildungsserver, Länderübersicht Handyverbot
Gilt das Handyverbot auch in den Pausen?

Das hängt vom Bundesland ab. Sachsen und Hessen regeln es weit: Das Verbot gilt dort für das gesamte Schulgelände, also auch in den Pausen. Auch die Handlungsempfehlung für Mecklenburg-Vorpommern erfasst den gesamten Schulbetrieb einschließlich der Pausen. Brandenburg beschränkt sein Verbot dagegen ausdrücklich auf die Unterrichtszeit, und Schleswig-Holstein sieht private Nutzung außerhalb des Unterrichts erst ab Jahrgangsstufe 10 vor. Wo eine Landesregelung fehlt, entscheidet die Schulordnung der einzelnen Schule.

FAQ Handyverbot in der Primarstufe, Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Was gilt an Grundschulen?

An Grundschulen ist die private Handynutzung in ganz Deutschland faktisch eingeschränkt, auch wenn die rechtliche Form unterschiedlich ist. Länder mit einer eigenen Landesregelung setzen fast immer zuerst bei der Primarstufe an, etwa Bayern, Brandenburg, Saarland, Sachsen und Thüringen. Auch Länder ohne gesetzliches Verbot raten für die Grundschule einhellig von privater Nutzung ab: Hamburg und Niedersachsen bezeichnen sie in ihren Empfehlungen ausdrücklich als nicht empfohlen, Mecklenburg-Vorpommern hält sie in der Primarstufe für grundsätzlich nicht gestattet. Eine freie private Nutzung durch Grundschulkinder sieht damit kein einziges Bundesland vor.

Handreichung Niedersächsisches Kultusministerium
Dürfen Schulen strenger regeln, als das Land vorgibt?

Ja, mit einer Grenze. In Ländern ohne eigenes Landesverbot, etwa Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hamburg oder Niedersachsen, liegt die Ausgestaltung ohnehin vollständig bei der Schule. Aber auch dort, wo das Land bereits ein Verbot vorgibt, dürfen Schulen eigene Vorgaben ergänzen, Brandenburg erlaubt das ausdrücklich in der Hausordnung. Eine Grenze gibt es trotzdem: Ein vollständiges Mitbringverbot, also das Verbot, das Gerät überhaupt in die Schule mitzubringen, gilt in Schleswig-Holstein ausdrücklich als unverhältnismäßig, in Baden-Württemberg als rechtlich nicht möglich. Erlaubt bleibt in aller Regel nur ein Nutzungsverbot.

Erlass zur Nutzung digitaler Endgeräte, Schleswig-Holstein

Landesregelung beschlossen, Umsetzung offen?

Phrest unterstützt Schulen beim Umstieg auf handyfreie Zonen, unabhängig davon, ob die Regelung vom Land vorgegeben oder von der Schule selbst beschlossen wurde. Mehr dazu auf unserer Seite für Schulen, oder sprechen Sie uns direkt an.

Oder direkt per E-Mail: [email protected]