Handyverbot beim Konzert: Hintergrund, Rechtslage, Umsetzung
Warum immer mehr Künstlerinnen und Künstler auf handyfreie Shows setzen, was rechtlich für ein Handyverbot gilt und wie Veranstalter es am Einlass praktisch umsetzen.
Immer mehr Künstlerinnen und Künstler treten vor einem Publikum auf, das während der Show keinen Zugriff auf das eigene Smartphone hat. Für Veranstalterinnen und Veranstalter stellen sich dabei zwei Fragen: Ist ein Handyverbot bei einer Veranstaltung überhaupt zulässig, und wie lässt es sich umsetzen, ohne den Einlass zu verlangsamen? Dieser Beitrag ordnet den Hintergrund, die rechtliche Grundlage und die gängigen Umsetzungswege ein.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Ticketbedingungen und die Hausordnung des jeweiligen Veranstalters sowie die Umstände des Einzelfalls.
Warum Künstler handyfreie Shows wollen
Für Auftretende sprechen mehrere Gründe für eine Show ohne Smartphones im Publikum. Erhobene Displays zwischen Bühne und Zuschauerraum stören die Sicht der übrigen Besucherinnen und Besucher ebenso wie den direkten Kontakt zwischen Künstlerin oder Künstler und Publikum. Unautorisierte Mitschnitte, im Sprachgebrauch der Musikbranche auch als Bootlegging bezeichnet, können neues Material vor dem offiziellen Release verbreiten oder eine Aufführung in schlechter Bild- und Tonqualität ungefragt ins Netz bringen. Verschlossene Handyhüllen im Publikum bieten Künstlerinnen und Künstlern aus Musik und Comedy eine Möglichkeit, eine ungestörte Atmosphäre und einen direkten Kontakt zum Publikum zu schaffen.
Ist ein Handyverbot bei Veranstaltungen zulässig?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht, im Kern lässt sich ein Handyverbot bei einer Veranstaltung aber auf das Hausrecht stützen. Veranstalterinnen und Veranstalter sind in der Regel Eigentümerin, Besitzerin, Mieterin oder Pächterin der Location, in der eine Show stattfindet. Aus dem Eigentums- und Besitzrecht wird in Rechtsprechung und Literatur das Hausrecht abgeleitet, vergleiche §§ 903, 1004 BGB. Nach § 903 BGB kann der Eigentümer einer Sache „mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen". Beide Vorschriften erwähnen Veranstaltungen nicht ausdrücklich, gelten aber nach überwiegender Auffassung als eine der rechtlichen Grundlagen des Hausrechts.
§ 903 BGB, Bürgerliches Gesetzbuch (gesetze-im-internet.de)Nach § 1004 Abs. 1 BGB kann der Eigentümer bei einer Beeinträchtigung seines Eigentums zudem „von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen". Auf dieser Grundlage können Veranstalter Regeln für den Zutritt und den Aufenthalt in ihrer Location aufstellen, etwa zur Nutzung von Kameras und Smartphones, und diese Regeln in den Ticketbedingungen verankern. Aus Transparenzgründen empfiehlt es sich, ein Handyverbot bereits vor dem Ticketkauf klar zu kommunizieren, damit Besucherinnen und Besucher informiert entscheiden können. Ebenso sollten Veranstalter einen Notfallzugang einplanen, etwa für Eltern in Rufbereitschaft oder medizinisches Personal. Wie weit ein Handyverbot im Einzelfall reicht und durchsetzbar ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung der Ticketbedingungen und den Umständen vor Ort ab (siehe Hinweis oben).
§ 1004 BGB, Bürgerliches Gesetzbuch (gesetze-im-internet.de)Wie ein Handyverbot praktisch umgesetzt wird
In der Praxis haben sich im Wesentlichen drei Wege etabliert, ein Handyverbot bei einer Veranstaltung umzusetzen.
Kamera-Sticker
Ein Aufkleber über der Kameralinse ist die niedrigschwelligste Lösung: schnell angebracht und ohne Aufwand am Einlass. Der Nachteil liegt in der Durchsetzung: Der Sticker lässt sich leicht entfernen oder von vornherein umgehen, eine durchgehende Kontrolle während der Show ist kaum möglich.
Abgabe an der Garderobe
Eine zweite Möglichkeit ist die Abgabe der Geräte an der Garderobe vor Betreten des Saals. Das macht das Verbot sichtbar, verlagert aber die Verantwortung für fremde Geräte auf den Veranstalter. Bei größeren Besucherzahlen entstehen zudem Wartezeiten bei Abgabe und Rückgabe, ein Verwechslungsrisiko zwischen ähnlichen Geräten lässt sich nicht vollständig ausschließen.
Verschließbare Hüllen
Bei dieser Lösung bleibt das Smartphone bei der Besucherin oder dem Besucher, wird aber über einen Magnetverschluss unzugänglich gemacht. Geöffnet wird die Hülle erst wieder an einem definierten Entriegelungspunkt, etwa am Einlass oder Ausgang. Für Veranstalter ist vor allem der Durchsatz am Einlass zu planen, damit Ausgabe und Verriegelung nicht zum Engpass werden. Details zur Umsetzung bei Konzerten und Festivals zeigt unsere Seite für Konzerte & Festivals, zu den einzelnen Komponenten die Seiten zur Phrest-Hülle, zum Handöffner und zum stationären Öffner.
Was Besucher wissen sollten
Eine häufige Sorge von Besucherinnen und Besuchern ist, ob das eigene Smartphone am Einlass abgegeben werden muss. Bei einer Lösung mit verschließbaren Hüllen ist das nicht der Fall: Das Gerät bleibt während der gesamten Veranstaltung bei der Person, lediglich der Zugriff darauf ist durch den Magnetverschluss vorübergehend gesperrt. Am Einlass erhalten Besucherinnen und Besucher die Hülle in der Regel zusammen mit der Ticketkontrolle, das Smartphone wird dort direkt verriegelt und begleitet die Person durch die gesamte Show. An festgelegten Entriegelungspunkten im Saal oder Foyer lässt sich die Hülle im Bedarfsfall öffnen, etwa für einen dringenden Anruf oder in einem medizinischen Notfall.
Nicht nur Konzerte setzen zunehmend auf handyfreie Umgebungen: Wie Phrest auch andere Veranstaltungsformate und Unternehmen unterstützt, zeigt unsere Seite für Veranstaltungen & Unternehmen. Einen Vergleich aller gängigen Methoden für handyfreie Zonen bietet unser Beitrag Handyfreie Zone einrichten: Methoden im Vergleich.
Häufige Fragen zum Handyverbot beim Konzert
Darf ein Veranstalter Handys beim Konzert verbieten?
In der Regel ja, gestützt auf das Hausrecht. Es wird aus dem Eigentums- und Besitzrecht abgeleitet, vergleiche §§ 903, 1004 BGB, und erlaubt es Veranstaltern, Regeln für den Zutritt und Aufenthalt in ihrer Location aufzustellen und diese in den Ticketbedingungen zu verankern. Wie weit ein Verbot im Einzelfall reicht und durchsetzbar ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung dieser Bedingungen und den Umständen vor Ort ab.
§ 903 BGB und § 1004 BGB, Bürgerliches Gesetzbuch (gesetze-im-internet.de)Wird das Handy beim Konzert abgenommen?
Das hängt von der gewählten Lösung ab. Bei verschließbaren Handyhüllen wird das Smartphone nicht abgenommen, sondern bleibt während der gesamten Veranstaltung bei der Besucherin oder dem Besucher, lediglich der Zugriff ist durch den Magnetverschluss vorübergehend gesperrt. Andere Verfahren wie die Abgabe an der Garderobe sehen dagegen eine tatsächliche Abgabe des Geräts vor.
Was passiert im Notfall?
Verschlossene Hüllen lassen sich an vorher festgelegten Entriegelungspunkten im Saal oder Foyer öffnen, etwa an eigens dafür vorgesehenen Notruf-Bereichen, sodass Notrufe ohne relevante Verzögerung möglich sind. Für den regulären Zugriff aufs eigene Gerät, etwa nach der Show, stehen zusätzliche Öffnungspunkte am Ausgang zur Verfügung.
Ihre Show ohne Bildschirme im Publikum?
Phrest unterstützt Veranstalter bei der Umsetzung handyfreier Shows, von der Ticketkommunikation bis zur Logistik am Einlass. Mehr dazu auf unserer Seite für Konzerte & Festivals, oder sprechen Sie uns direkt an.
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