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Handyverbot beim Konzert: Hintergrund, Rechtslage, Umsetzung

Warum immer mehr Künstlerinnen und Künstler auf handyfreie Shows setzen, was rechtlich für ein Handyverbot gilt und wie Veranstalter es am Einlass praktisch umsetzen.

Fragen

Häufige Fragen zum Handyverbot beim Konzert

Darf ein Veranstalter Handys beim Konzert verbieten?

In der Regel ja, gestützt auf das Hausrecht. Es wird aus dem Eigentums- und Besitzrecht abgeleitet, vergleiche §§ 903, 1004 BGB, und erlaubt es Veranstaltern, Regeln für den Zutritt und Aufenthalt in ihrer Location aufzustellen und diese in den Ticketbedingungen zu verankern. Wie weit ein Verbot im Einzelfall reicht und durchsetzbar ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung dieser Bedingungen und den Umständen vor Ort ab.

§ 903 BGB und § 1004 BGB, Bürgerliches Gesetzbuch (gesetze-im-internet.de)
Wird das Handy beim Konzert abgenommen?

Das hängt von der gewählten Lösung ab. Bei verschließbaren Handyhüllen wird das Smartphone nicht abgenommen, sondern bleibt während der gesamten Veranstaltung bei der Besucherin oder dem Besucher, lediglich der Zugriff ist durch den Magnetverschluss vorübergehend gesperrt. Andere Verfahren wie die Abgabe an der Garderobe sehen dagegen eine tatsächliche Abgabe des Geräts vor.

Was passiert im Notfall?

Verschlossene Hüllen lassen sich an vorher festgelegten Entriegelungspunkten im Saal oder Foyer öffnen, etwa an eigens dafür vorgesehenen Notruf-Bereichen, sodass Notrufe ohne relevante Verzögerung möglich sind. Für den regulären Zugriff aufs eigene Gerät, etwa nach der Show, stehen zusätzliche Öffnungspunkte am Ausgang zur Verfügung.

Ihre Show ohne Bildschirme im Publikum?

Phrest unterstützt Veranstalter bei der Umsetzung handyfreier Shows, von der Ticketkommunikation bis zur Logistik am Einlass. Mehr dazu auf unserer Seite für Konzerte & Festivals, oder sprechen Sie uns direkt an.

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