Unplugged Wedding: Leitfaden für Hochzeitsplanung, Fotografie und Locations
Was Planerinnen und Planer, Fotografie und Video, Traurednerinnen und Trauredner, Locations sowie DJs und Bands vor und am Hochzeitstag übernehmen, wenn sich ein Paar eine handyfreie Trauung oder einen handyfreien Tag wünscht.
Die Entscheidung für eine handyfreie Trauung trifft das Paar, umgesetzt wird sie von den Menschen, die am Hochzeitstag arbeiten. Dieser Beitrag richtet sich an Hochzeitsplanerinnen und Hochzeitsplaner, Fotografinnen und Fotografen, Videografinnen und Videografen, Traurednerinnen und Trauredner, Locations sowie DJs und Bands. Er beschreibt, wer welche Regel setzt, welche Aufgaben auf welche Rolle fallen, wie ein Ablaufplan aussieht und was rechtlich zu beachten ist. Kurz gesagt: Vor dem Tag klären, wer das Hausrecht hat, wer die Ansage spricht und welche Ausnahmen gelten, und alle Beteiligten mit demselben Briefing ausstatten. Was eine Unplugged Wedding ist und welche drei Modelle es gibt, erklärt unser Leitfaden zur handyfreien Hochzeit, fertige Texte für Einladung, Schild, Ansage und Dienstleister-Briefing stehen im Beitrag Texte für Einladung, Schild und Ansage.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Regeln von Standesämtern, Kirchen und Locations unterscheiden sich von Haus zu Haus, die genannten Fälle sind Beispiele und kein vollständiger Überblick. Für Verträge und die Verwendung von Bildern im eigenen Betrieb sollten Sie im Zweifel fachkundigen Rat einholen.
Warum die Umsetzung bei den Dienstleistern liegt
Der Wunsch nach einer handyfreien Trauung kommt in der Regel vom Paar. Am Hochzeitstag selbst ist das Paar aber der Teil der Hochzeit, der am wenigsten eingreifen kann: Es steht vorne, wird fotografiert und soll den Tag erleben, nicht organisieren. Wer die Bitte ausspricht, wer an sie erinnert und wer weiß, was mit einem Gast passiert, der erreichbar bleiben muss, entscheidet sich in der Praxis deshalb bei den Dienstleistern.
Dazu kommt, dass die Rollen ineinandergreifen. Die Ansage der Traurednerin nützt wenig, wenn die Location am Eingang nichts davon weiß, und eine Fotografin, die Gäste für ein Gruppenbild zusammenruft, sollte wissen, ob diese Gäste ihr Telefon gerade nutzen dürfen. Die Schwachstelle liegt in der Praxis deshalb oft nicht bei den Gästen, sondern in einer Lücke zwischen zwei Dienstleistern, die beide annehmen, der andere kümmere sich darum.
Für Dienstleister ist das Thema damit auch eine Leistung, die sich beschreiben und anbieten lässt: als fester Punkt im Vorgespräch, als Abschnitt im Ablaufplan und, bei einem handyfreien Tag, als eigener organisatorischer Baustein.
Wer entscheidet was: Paar, Location, Standesamt und Kirche
Das Paar äußert einen Wunsch. Ob daraus eine Regel wird, die sich im Raum durchsetzen lässt, hängt davon ab, wo die Trauung stattfindet und wer dort das Hausrecht hat. Das Hausrecht beruht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf dem Eigentum oder dem Besitz an Grundstück und Räumen und erlaubt seinem Inhaber, grundsätzlich frei zu entscheiden, wem er den Zutritt gestattet, einschließlich des Rechts, den Zutritt nur zu bestimmten Zwecken zu erlauben. Wird die Location nicht vermietet, sondern vom Betreiber selbst für die Feier bereitgestellt, liegt es damit bei ihm. Weil es auch an den Besitz anknüpft, kann es bei einer Anmietung für die Mietzeit ganz oder teilweise beim Paar liegen, wie weit, hängt vom Mietvertrag ab.
BGH, Urteil vom 20. Januar 2006, V ZR 134/05, Rn. 7, Bundesgerichtshof § 858 BGB, § 903 BGB und § 1004 BGB, Bürgerliches Gesetzbuch (gesetze-im-internet.de)Für Dienstleister folgt daraus eine einfache Regel: Wer mehr will als eine Bitte, etwa einen Hinweis an der Tür, der auch durchgesetzt wird, oder Hüllen für alle Gäste, klärt vorab mit der Location, wer die Regel ausspricht und wer sie im Zweifel durchsetzt. Fotografie, Traurednerin oder Trauredner und DJ arbeiten in fremden Räumen und sprechen die Regel im Auftrag des Paares oder der Location aus. Im Standesamt und in der Kirche entscheidet ohnehin das Haus. Die folgende Übersicht fasst zusammen, was je nach Trauort vorab zu klären ist.
| Trauort | Wer die Regel setzt | Was Dienstleister vorab klären |
|---|---|---|
| Standesamt | Das Standesamt mit seinen Hinweisen, im Raum die Standesbeamtin oder der Standesbeamte | Ob und wann fotografiert und gefilmt werden darf, ob die Standesbeamtin oder der Standesbeamte abgebildet werden darf, ob Fotografinnen und Fotografen auf die Gästezahl angerechnet werden |
| Kirche | Die Ordnung der Landeskirche oder Diözese, die Regeln der Gemeinde und die Person, die den Gottesdienst leitet | Erlaubnis für Aufnahmen, zugelassene Momente wie Einzug und Auszug, Umgang mit Blitzlicht und Bewegung im Kirchenraum |
| Freie Trauung in einer Location | Wer das Hausrecht hat, je nach Mietvertrag Betreiber oder Paar | Wer die Bitte ausspricht und durchsetzt, wo Schild, Ausgabe und gegebenenfalls Öffnungspunkt stehen dürfen |
Standesamt: dieselbe Trauung, unterschiedliche Regeln
Wie unterschiedlich Standesämter das handhaben, zeigen drei Städte aus Nordrhein-Westfalen. Köln bittet darum, Handys vor dem Betreten des Trauzimmers auszuschalten und die Gäste daran zu erinnern, verlangt für Filmaufnahmen vorab das Einverständnis des Standesamts, weist darauf hin, dass Filme ohne Genehmigung aller Beteiligten, insbesondere der Standesbeamtin oder des Standesbeamten, aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden dürfen, und nennt die Höchstzahl der Teilnehmenden ausdrücklich zusätzlich zum Paar und zur Fotografin oder zum Fotografen. Bielefeld erklärt Bild-, Ton- und Videoaufnahmen bei einer Eheschließung für grundsätzlich nicht zulässig, fotografiert werden darf nur in Abstimmung mit der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, die oder der selbst nicht fotografiert oder gefilmt werden darf, und Fotografinnen und Fotografen werden bei den Gästen mitgezählt. Bochum untersagt bei Foto- und Videoaufnahmen im Trauzimmer und im Rathausinnenhof jede gewerbliche Tätigkeit einschließlich Werbung, nimmt die vom Paar beauftragten Berufsfotografinnen und Berufsfotografen ausdrücklich aus und bittet darum, Foto- und Videoaufzeichnungen vor dem Hochzeitstag mit der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten abzustimmen. Für Fotografie und Video heißt das: die Regeln des jeweiligen Standesamts vorab lesen oder erfragen und, wo das Haus es so vorsieht wie in Bielefeld, die Absprache mit der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten unmittelbar vor der Trauung fest einplanen.
Informationen für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Trauung, Stadt Köln Eheschließungen, Fragen und Antworten, Stadt Bielefeld Allgemeine Informationen rund um die Trauung, Stadt BochumKirche: Die Ordnung gilt auch für Profis
In der Kirche gilt die Ordnung des Hauses auch für die beauftragte Fotografie. In der Evangelischen Landeskirche in Württemberg bedarf das Fotografieren einschließlich Filmen während des Gottesdienstes der Erlaubnis des Liturgen. Als geeignete Momente nennt der Erlass etwa den Einzug des Brautpaars und das Verlassen der Kirche, Blitzlicht sollte nur dort erlaubt werden, wo die Lichtverhältnisse es erfordern, und Bildaufzeichnungen, die teilnehmende Personen bei der Trauung abbilden, sind grundsätzlich untersagt, der Liturg kann sie mit Einwilligung der Abgebildeten zulassen. Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz sieht vor, dass die Möglichkeiten für Filmen und Fotografieren rechtzeitig vor dem Gottesdienst verabredet werden, hält während der Segnung bei der Trauung Herumlaufen und Fotografieren mit Blitz für unangemessen und verlangt, Einzelaufnahmen von Gottesdienstbesucherinnen und -besuchern ohne deren Einverständnis zu unterlassen. Beide Beispiele stammen aus dem evangelischen Bereich, in katholischen Gemeinden gelten eigene Ordnungen. Wer fotografiert oder filmt, sollte das Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer deshalb selbst suchen oder über die Planung sicherstellen, dass es stattfindet.
Fotografieren bei Gottesdiensten und kirchlichen Amtshandlungen, Erlass des Oberkirchenrats vom 15. Januar 1985, geändert am 24. Januar 2023, Evangelische Landeskirche in Württemberg Richtlinien für Bildaufnahmen bei Gottesdiensten und kirchlichen Amtshandlungen vom 25. Oktober 1996, Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische OberlausitzRolle für Rolle: Aufgaben vor und am Hochzeitstag
Nicht jede Hochzeit hat alle fünf Rollen besetzt. Wo es keine Planung gibt, übernimmt oft die Location oder die Traurednerin beziehungsweise der Trauredner die Koordination. Die folgenden Aufgaben gelten für beide Modelle, die handyfreie Zeremonie und den handyfreien Tag, Zusätze für den ganzen Tag sind jeweils benannt.
Hochzeitsplanung
Vorher: Im Vorgespräch klären, ob das Paar nur die Zeremonie oder den ganzen Tag handyfrei möchte, und festhalten, wer die Ansage spricht. Alle beteiligten Dienstleister mit einem kurzen Briefing informieren, eine Vorlage dafür ist der Baustein D1 im Beitrag Texte für Einladung, Schild und Ansage. Ausnahmen sammeln, etwa Gäste in Rufbereitschaft, Eltern, die für den Babysitter erreichbar sein wollen, oder Gäste, die ihr Smartphone aus gesundheitlichen Gründen brauchen, und mit dem Paar vereinbaren, wie damit umgegangen wird. Für den ganzen Tag zusätzlich: Menge der Hüllen, Ausgabestelle, Öffnungspunkt und die Zuständigkeit für den Öffner festlegen.
Am Tag: Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für Fragen der Gäste sein, damit niemand das Paar fragen muss. Kurz vor der Zeremonie prüfen, ob Schild, Ansage und Fotomoment im Ablauf stehen. Bei einem handyfreien Tag den Öffnungspunkt im Blick behalten und das Ende des handyfreien Abschnitts mit DJ oder Band abstimmen.
Fotografie und Video
Vorher: Mit dem Paar klären, dass die eigene Arbeit von der Bitte ausgenommen ist, und ob im Standesamt oder in der Kirche eigene Regeln für Aufnahmen gelten, die auch für Profis verbindlich sind. Den Gäste-Fotomoment direkt nach dem Auszug einplanen, wenn das Paar ihn wünscht. Klären, ob und wie Bilder später an die Gäste gehen, denn bei einer handyfreien Zeremonie sind die professionellen Bilder oft die einzigen. Für eine spätere Veröffentlichung von Bildern mit erkennbaren Gästen, etwa im eigenen Portfolio, vorab die Grundlage klären, mehr dazu im Abschnitt zur Rechtslage.
Am Tag: Die freie Sicht nutzen, die eine handyfreie Zeremonie schafft, und zugleich damit rechnen, dass einzelne Gäste die Bitte überhören. Ob diese Gäste angesprochen werden und von wem, gehört in die Absprache mit Paar und Planung, nicht in eine Entscheidung im Moment. Bei einem handyfreien Tag Gruppenbilder so ansagen, dass klar ist, ob Gäste dafür ihr Telefon brauchen oder nicht.
Traurednerin und Trauredner
Vorher: Die Ansage in die eigene Sprache übertragen und mit dem Paar abstimmen, Vorlagen dafür stehen im Beitrag zu den Texten. Klären, ob die Ansage nur um Aufmerksamkeit bittet oder auch auf den Gäste-Fotomoment und einen Öffnungspunkt hinweist.
Am Tag: Die Ansage unmittelbar vor Beginn sprechen, wenn alle Gäste ihren Platz haben, nicht schon beim Empfang. Bei der freien Trauung gibt es keine Ordnung eines Standesamts oder einer Kirche, auf die sich die Ansage berufen kann, hier trägt sie die Bitte des Paares allein. Am Ende der Zeremonie den Übergang benennen, etwa mit dem Satz, dass ab jetzt fotografiert werden darf, oder, bei einem handyfreien Tag, mit dem Hinweis, dass die Hüllen verschlossen bleiben und wo der Öffnungspunkt ist.
Location
Vorher: Klären, wer das Hausrecht während der Feier ausübt, und das im Vertrag oder in der Ablaufabsprache festhalten. Den Platz für das Schild am Eingang bestimmen und bei einem handyfreien Tag den Ort für Ausgabe und Öffnung: gut sichtbar, mit Platz für eine kurze Schlange und nicht im Weg von Service und Garderobe. Das eigene Personal informieren, damit es Gästefragen beantworten kann.
Am Tag: Das Servicepersonal ist oft die erste Anlaufstelle für Gäste, die wissen wollen, wo sie ihr Telefon öffnen können, ein Satz im Personalbriefing erspart viele Rückfragen. Wird ein stationärer Öffner eingesetzt, gehört der Schlüssel zu einer benannten Person.
DJ und Band
Vorher: Wissen, ob und wann der handyfreie Abschnitt endet und ob dazu eine Ansage gewünscht ist.
Am Tag: Das Mikrofon ist am Abend oft der einzige Weg, alle Gäste gleichzeitig zu erreichen. Bei einem handyfreien Tag gehören dazu zwei kurze Hinweise: wo der Öffnungspunkt ist und wann der handyfreie Teil endet. Ob Gäste auf der Tanzfläche filmen dürfen, entscheidet das Paar, nicht die Bühne.
Der Ablaufplan: handyfreie Zeremonie und handyfreier Tag
Die folgende Übersicht ordnet die Aufgaben den Phasen des Tages zu, einmal für die handyfreie Zeremonie und einmal für einen Tag, der darüber hinaus handyfrei bleibt. Uhrzeiten stehen bewusst nicht darin, sie hängen vom Ablauf der einzelnen Hochzeit ab.
| Phase | Wer | Nur Zeremonie | Ganzer Tag |
|---|---|---|---|
| Vorgespräch | Planung, Paar | Modell festlegen, Person für die Ansage bestimmen, Gäste-Fotomoment ja oder nein | Zusätzlich Hüllenmenge, Ausgabestelle, Öffnungspunkt und Ausnahmen klären |
| Briefing der Dienstleister | Planung | Zeitfenster, Ansage und Fotomoment an Fotografie, Location und Traurednerin oder Trauredner | Zusätzlich: wer den Öffner hält, wer Gästefragen beantwortet, wann der handyfreie Teil endet |
| Ankunft der Gäste | Location, Helferinnen und Helfer | Schild am Eingang | Ausgabe der Hüllen am Eingang mit einem erklärenden Satz, die Gäste verschließen ihr Telefon selbst |
| Unmittelbar vor der Zeremonie | Traurednerin oder Trauredner, im Standesamt und in der Kirche das Haus | Ansage | Ansage mit Hinweis auf den Öffnungspunkt |
| Zeremonie | Fotografie und Video | Arbeit ohne Displays im Bild | Arbeit ohne Displays im Bild |
| Auszug | Traurednerin oder Trauredner, Fotografie | Übergang ansagen, Gäste-Fotomoment falls vereinbart, danach sind Handys frei | Übergang ansagen, Gruppenbilder übernimmt die Fotografie, die Telefone bleiben verschlossen |
| Empfang und Feier | Location, Planung, DJ oder Band | Keine besondere Aufgabe | Das Personal kennt den Öffnungspunkt, wer zwischendurch an sein Telefon muss, öffnet die Hülle dort |
| Ende des handyfreien Teils | DJ oder Band, Location | Entfällt | Ansage, Öffnung am Öffnungspunkt, Rückgabe der Hüllen an einem festen Punkt |
Verschließbare Hüllen im Betrieb
Soll eine Regel nicht nur für die Zeremonie, sondern über viele Stunden gelten, kommen verschließbare Hüllen ins Spiel. Das Prinzip der Phrest-Hülle: Jeder Gast legt sein eigenes Smartphone in die Hülle und verschließt sie per Magnetverschluss. Das Telefon bleibt beim Gast, ist aber während der handyfreien Zeit nicht nutzbar. Geöffnet wird die Hülle nur mit einem Phrest-Öffner, entweder mit dem tragbaren Handöffner oder am fest installierten stationären Öffner, beide arbeiten rein magnetisch und ohne Strom.
Ausgabe am Eingang
Die Hüllen werden am Eingang ausgegeben, am besten mit einem Satz Erklärung durch eine Person, die nicht zum Paar gehört. Entscheidend ist der Ablauf: Die Gäste verschließen ihr Telefon selbst, niemand sammelt Geräte ein, und niemand muss fremde Telefone verwahren. Das unterscheidet das Modell von der Handysammlung im Korb, bei der die Verantwortung für fremde Geräte bei den Gastgebern oder beim Personal liegt.
Wo der Öffner steht und wer ihn bedient
Für den Öffnungspunkt gibt es zwei Wege. Der stationäre Öffner schafft einen festen Ort, an dem die Gäste ihre Hülle selbst öffnen, etwa neben der Bar oder am Ausgang. Er ist per Schlüssel abschließbar, der Schlüssel gehört zu einer benannten Person der Location oder der Planung. Der Handöffner braucht keine Installation. Hier hält eine zuständige Person den Öffner, das passt zu Locations, in denen nichts fest aufgebaut werden soll, oder als Ergänzung zur Station. In beiden Fällen gilt: Der Öffnungspunkt steht vor Beginn fest und wird den Gästen genannt.
Erreichbarkeit und Notfälle
Eine naheliegende Sorge von Gästen ist die Erreichbarkeit, deshalb gehören zwei Punkte in jede Erklärung. Erstens: Im Notfall wird die Hülle mit dem Öffner in wenigen Sekunden geöffnet, und das Telefon ist die ganze Zeit beim Gast. Zweitens: Die Standardausführung der Hülle verschließt das Smartphone, ohne das Funksignal abzuschirmen. Die Ausführung mit Signalblockierfunktion schirmt Funksignale dagegen ab, sodass das Gerät keine empfängt. Für eine Hochzeit, bei der Gäste erreichbar bleiben sollen, ist deshalb in der Regel die Standardausführung die passende.
Ausnahmen vorab festlegen
Manche Gäste sollten ihr Telefon gar nicht erst verschließen: wer in Rufbereitschaft ist, wer auf Nachrichten eines Babysitters wartet oder wer das Smartphone aus gesundheitlichen Gründen braucht, etwa weil es mit einem medizinischen Gerät verbunden ist. Solche Ausnahmen klärt die Planung vorab mit dem Paar, damit am Eingang niemand diskutieren muss. Eine vereinbarte Ausnahme ist kein Bruch der Regel, sie gehört zu einem Ablauf, der niemanden in eine Notlage bringt.
Ehrliche Grenzen
Eine Hülle ersetzt die Kommunikation nicht, sie setzt eine Bitte durch, die vorher ausgesprochen wurde. Sie erfasst nur das Smartphone, das darin steckt, nicht eine mitgebrachte Kamera oder ein zweites Gerät. Wer eine Hülle mit Gewalt aufbricht, beschädigt sie sichtbar, verhindern lässt sich das nicht. Und für die handyfreie Zeremonie allein braucht es meist überhaupt kein Produkt: Schild, Ansage und ein Fotomoment danach genügen.
Locations, Planerinnen und Planer sowie Paare können Phrest-Hüllen über unser Kontaktformular zum Kauf oder zur Miete für einen Tag oder einen Zeitraum anfragen. Menge, Ausführung, passende Öffner und Konditionen klären wir auf Anfrage.
Rechtliches, das Dienstleister kennen sollten
Bildrechte der Gäste
Nach § 22 des Kunsturhebergesetzes dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt, was auf Hochzeitsgäste nicht zutrifft. § 23 lässt Ausnahmen zu, etwa für Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen, und begrenzt sie zugleich dort, wo ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird. Wer ein Bildnis entgegen den §§ 22 und 23 verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt, kann sich nach § 33 strafbar machen, die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
§ 22 KunstUrhG, § 23 KunstUrhG und § 33 KunstUrhG, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)Die Haushaltsausnahme gilt nicht für Profis
Die Datenschutz-Grundverordnung gilt nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten. Erwägungsgrund 18 stellt klar, dass damit Tätigkeiten ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit gemeint sind. Der Gast, der für die eigene Erinnerung fotografiert, kann darunter fallen. Wer dagegen gegen Honorar fotografiert oder filmt, fällt nicht darunter, für diese Aufnahmen gilt die Verordnung.
Art. 2 Abs. 2 lit. c und Erwägungsgrund 18 DSGVO, Amtsblatt der Europäischen Union (EUR-Lex)Wie eine Aufsichtsbehörde das für Hochzeiten einordnet, zeigt eine Handreichung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg aus dem Jahr 2019. Andere Behörden und Gerichte können einzelne Punkte anders sehen. Nach der Handreichung ist die Anfertigung von Fotos zulässig, wenn sie Teil eines Vertrags ist, etwa wenn ein Hochzeitspaar einen Fotografen beauftragt, allerdings zunächst nur für Fotos des unmittelbaren Vertragspartners. Für Gäste und sonstige Anwesende sei eine andere Rechtsgrundlage erforderlich, da sie nicht Vertragspartei werden. Allgemein lasse sich die Anfertigung von Bildaufnahmen im Regelfall auf das berechtigte Interesse nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f stützen, abzuwägen seien dabei die vernünftigen Erwartungen der Betroffenen. Bei einer größeren Veranstaltung auf Einladung dürften Gäste regelmäßig mit einer Dokumentation durch Fotos rechnen, nicht aber damit, dass die Fotos anschließend veröffentlicht oder werblich verwendet werden. Das Verhältnis von Datenschutzrecht und Kunsturhebergesetz bezeichnet dieselbe Handreichung als ziemlich kompliziert und umstritten, praktisch wirke sich der Streit aber wenig aus, weil die Wertungen des Kunsturhebergesetzes jedenfalls in die Abwägung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f einfließen.
Fotografieren und Datenschutz, Stand September 2019 (PDF), Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-WürttembergFür die Unplugged Wedding hat das eine praktische Folge. Wenn Gäste selbst nicht fotografieren, sind die professionellen Bilder oft die einzigen, auf denen Gäste zu sehen sind, und die Frage, was mit diesen Bildern später geschieht, gewinnt an Gewicht. Wer Bilder mit erkennbaren Gästen im eigenen Portfolio, auf der Website oder in sozialen Netzwerken zeigen möchte, sollte vorab klären, auf welcher Grundlage das geschieht, naheliegend ist eine Einwilligung der Abgebildeten, auf deren jederzeitige Widerrufbarkeit nach Artikel 7 Absatz 3 vorher hinzuweisen ist. Informationspflichten entstehen dabei nicht erst mit der Veröffentlichung: Nach derselben Handreichung muss der Verantwortliche die Informationen nach Artikel 13 mitteilen, also insbesondere über die Zwecke und die Rechtsgrundlage informieren, bei einer Stützung auf das berechtigte Interesse auch über dieses Interesse, und auf eine geplante Veröffentlichung hinweisen. Bei einer unüberschaubaren Menschenmenge hält die Behörde eine Information für die Öffentlichkeit für vertretbar, etwa per Aushang am Eingang. Wie das im eigenen Betrieb konkret umgesetzt wird, klärt im Zweifel eine rechtliche Beratung.
Fotografieren und Datenschutz, Stand September 2019 (PDF), Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg; Art. 7 Abs. 3 und Art. 13 DSGVO, Amtsblatt der Europäischen Union (EUR-Lex)Häufige Fragen von Hochzeitsdienstleistern
Wer sollte die Ansage vor der Zeremonie machen?
Bei der freien Trauung in der Regel die Traurednerin oder der Trauredner, weil die Ansage dort am meisten Gewicht hat, wo die Zeremonie beginnt. Im Standesamt und in der Kirche entscheidet das Haus, ob und wie ein Hinweis gegeben wird, und oft gibt es dort ohnehin eigene Regeln zu Handys und Aufnahmen. Wichtig ist, dass die Zuständigkeit vorab feststeht und nicht am Tag selbst zwischen den Beteiligten hin und her geht.
Darf eine Location Gästen das Fotografieren oder die Handynutzung untersagen?
Grundsätzlich kann der Inhaber des Hausrechts entscheiden, wem er den Zutritt gestattet und zu welchen Zwecken. Das Hausrecht beruht auf Eigentum oder Besitz. Ist die Location für die Feier vermietet, kann es für die Mietzeit ganz oder teilweise beim Paar liegen, deshalb sollte der Mietvertrag regeln, wer eine solche Regel ausspricht und durchsetzt. Bei einer Hochzeit genügt in der Praxis meist eine gemeinsam getragene Bitte, eine Durchsetzung gegen den Willen einzelner Gäste ist selten das Ziel. Diese Einschätzung ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
BGH, Urteil vom 20. Januar 2006, V ZR 134/05, Rn. 7, BundesgerichtshofGilt die handyfreie Regel auch für Fotografie und Video?
In der Regel nicht, die beauftragten Profis sind ausgenommen, und das sollte im Briefing ausdrücklich stehen. Anders kann es im Standesamt und in der Kirche sein: Dort gelten die Regeln des Hauses auch für beauftragte Fotografinnen und Fotografen, etwa die Pflicht, Aufnahmen vorab abzustimmen, oder Einschränkungen bei Blitzlicht und während der Segnung.
Darf ich als Fotografin oder Fotograf Bilder von Gästen im Portfolio zeigen?
Das sollte vorab geklärt sein. Für berufliche Fotografie gilt die Datenschutz-Grundverordnung, die Ausnahme für ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten greift nicht. Nach einer Handreichung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg deckt der Vertrag mit dem Paar zunächst nur Fotos des Paares selbst, und Gäste dürften danach zwar mit einer Dokumentation rechnen, aber nicht mit einer Veröffentlichung oder werblichen Verwendung. Naheliegend ist daher eine Einwilligung der erkennbar abgebildeten Gäste. Diese Einschätzung ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Fotografieren und Datenschutz, Stand September 2019 (PDF), Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-WürttembergWas passiert im Notfall, wenn Gäste ihr Telefon in einer Hülle tragen?
Das Telefon bleibt die ganze Zeit beim Gast und wird nicht eingesammelt. Im Notfall wird die Hülle mit dem Öffner in wenigen Sekunden geöffnet, deshalb muss vor Beginn feststehen, wo der Öffnungspunkt ist und wer einen Öffner hat. Gäste in Rufbereitschaft oder mit anderen Gründen, erreichbar zu bleiben, verschließen ihr Telefon nach Absprache gar nicht erst.
Kann man Handyhüllen für eine einzelne Hochzeit mieten?
Über das Kontaktformular von Phrest lassen sich Hüllen zum Kauf oder zur Miete anfragen, für eine Miete mit einem einzelnen Tag oder einem Zeitraum. Menge, Ausführung, passende Öffner und Konditionen werden auf Anfrage geklärt. Für die handyfreie Zeremonie allein ist meist kein Produkt nötig, Hüllen lohnen sich vor allem, wenn der ganze Tag oder ein großer Teil davon handyfrei bleiben soll.
Handyfreie Hochzeiten als Teil Ihres Angebots
Wenn Sie als Location, Planerin oder Planer handyfreie Feiern anbieten möchten, die über die Zeremonie hinausgehen, sprechen Sie uns an. Wir klären mit Ihnen, ob Kauf oder Miete passt und welche Ausführung der Hülle und welcher Öffner zu Ihren Räumen passen. Mehr zum System finden Sie auf unserer Seite für sonstige Anlässe.
Oder direkt per E-Mail: [email protected]