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Handyverbot an Schulen in Sachsen: Was ab dem Schuljahr 2026/27 gilt

Seit dem 1. August 2026 gilt Sachsens Handyverbot bis Klassenstufe 8. Was das Verbot umfasst, welche Ausnahmen gelten und welche Entscheidungen bei den Schulen liegen, mit amtlichen Quellen.

Fragen

Häufige Fragen zum Handyverbot in Sachsen

Gilt das Handyverbot in Sachsen auch in den Pausen?

Ja. Das Verbot gilt grundsätzlich für das gesamte Schulgelände und umfasst neben dem Unterricht auch die Pausen sowie andere Zeiten, die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht der Schule auf dem Schulgelände verbringen. Nicht erfasst ist der Hort: Dort gelten die Regelungen der jeweiligen Einrichtung.

FAQ des Landesamts für Schule und Bildung, Frage 1 (Stand 02.07.2026)
Gilt das Verbot in Sachsen auch für Smartwatches?

Ja. Das Verbot bezieht sich nicht nur auf Smartphones, sondern grundsätzlich auf alle privaten mobilen Endgeräte, also tragbare elektronische Geräte, die dem Zugriff auf das Internet, der Sprach-, Bild- oder Videokommunikation oder der Informationsverarbeitung dienen. Das Landesamt für Schule und Bildung nennt ausdrücklich Smartphones, Tastentelefone, Smartwatches und vergleichbare digitale Geräte.

FAQ des Landesamts für Schule und Bildung, Frage 2 (Stand 02.07.2026)
Was gilt in Sachsen ab Klassenstufe 9?

Das landesweite Nutzungsverbot reicht bis einschließlich Klassenstufe 8. Für die Klassenstufen ab 9 enthalten die Schulordnungen kein landesweites Verbot, dort bleibt der Umgang mit privaten Geräten Sache der einzelnen Schule, die ihn über ihre Haus- und Schulordnung regeln kann. Unabhängig davon gelten in Prüfungen eigene, strengere Regeln.

§ 22a Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung, REVOSax Landesrecht Sachsen
Gilt das Verbot auch an Schulen in freier Trägerschaft?

Nein. Die geänderten Schulordnungen gelten für Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Für Schulen in freier Trägerschaft hat das landesweite Verbot nach Angaben des Landesamts für Schule und Bildung allenfalls einen empfehlenden Charakter, damit bleibt deren Organisationsfreiheit gewahrt. Freie Schulen können eine entsprechende Regel aber selbst in ihrer Schulordnung verankern.

FAQ des Landesamts für Schule und Bildung, Frage 16 (Stand 02.07.2026)

Das Verbot steht, die Umsetzung ist offen?

Phrest unterstützt Schulen bei der Umsetzung handyfreier Zonen, ohne Einsammeln und ohne Verwahrung durch die Schule. Mehr dazu auf unserer Seite für Schulen, oder sprechen Sie uns direkt an.

Oder direkt per E-Mail: [email protected]