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Smartwatches in der Schule: Die Lücke im Handyverbot

Warum Schulordnungen Wearables oft nicht erfassen, was Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen zu Smartwatches regeln, und ein Formulierungsvorschlag, um die Lücke zu schließen.

Fragen

Häufige Fragen zu Smartwatches an Schulen

Sind Smartwatches in der Schule verboten?

Nicht pauschal, Schulrecht ist Ländersache. Hessen regelt es am strengsten: Die private Nutzung mobiler digitaler Endgeräte ist dort, ausdrücklich einschließlich Smartwatches, seit dem Schuljahr 2025/26 grundsätzlich unzulässig. Bayern erlaubt digitale Endgeräte nur mit Gestattung, eine allgemeine Freigabe durch die Schule ist für die Jahrgangsstufen 1 mit 7 ausgeschlossen. Sonst entscheidet die Schulordnung der einzelnen Schule.

Hessisches Kultusministerium und Art. 56 Abs. 5 BayEUG, Bayern-Recht (gesetze-bayern.de)
Fällt die Smartwatch unter das Handyverbot?

Häufig ja, auch wenn sie nicht ausdrücklich genannt wird. Spricht eine Schulordnung von „digitalen Endgeräten" oder „mobilen digitalen Endgeräten", erfasst das Smartwatches dem Wortlaut nach mit, wie die Regelungen in Hessen und Bayern zeigen. Nordrhein-Westfalen stellt in seiner Handlungsempfehlung sogar ausdrücklich klar, dass die Ausführungen zu Handys für Smartwatches entsprechend gelten. Spricht die Schulordnung dagegen nur von „Handys", bleibt die Smartwatch eine Grauzone.

MSB NRW, „Smarter Umgang mit Handys" (März 2025)
Darf mein Kind eine Kinder-Smartwatch in der Grundschule tragen?

Das bloße Mitbringen ist meist nicht verboten: Hessen schließt ein generelles Mitbringverbot ausdrücklich aus, und Nordrhein-Westfalen hält ein pauschales Mitnahmeverbot für regelmäßig unverhältnismäßig. Die Nutzung im Schulgebäude regeln aber viele Schulordnungen, oft über einen Hinweis auf Flug- oder Schulmodus während der Schulzeit. Wichtig für Eltern: Modelle mit einer Abhörfunktion sind in Deutschland unabhängig von der Schule verboten, die Bundesnetzagentur rät, solche Uhren unschädlich zu machen.

Bundesnetzagentur, Verbraucherinformation Kinderuhren mit Abhörfunktion (Stand Juli 2024)
Gilt eine Smartwatch in Klassenarbeiten und Prüfungen als Täuschungsversuch?

In Prüfungssituationen regelmäßig ja. Die Abiturverfügung 2026 aus Nordrhein-Westfalen untersagt schon das Mitführen von Smartwatches im Prüfungsraum, auch im ausgeschalteten Zustand, und wertet einen Verstoß in der Regel als Täuschungsversuch. Schulen können außerdem anordnen, Handy oder Smartwatch schon vor der Prüfung abzugeben. Mehr dazu im Ratgeber-Beitrag zu Prüfungen.

Abiturverfügung 2026, MSB NRW / QUA-LiS

Handyverbot ohne Lücken umsetzen?

Phrest unterstützt Schulen beim Umstieg auf handyfreie Zonen für Smartphones, ohne Einsammeln und ohne täglichen Kontrollaufwand. Mehr dazu auf unserer Seite für Schulen, oder sprechen Sie uns direkt an.

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