← Zum Ratgeber

Handy in der Prüfung: Wann es zum Täuschungsversuch wird

Warum in Prüfungen oft schon das bloße Mitführen genügt, was Prüfungsordnungen und Gerichte dazu sagen, und wie Schulen den Prüfungstag organisieren.

Fragen

Häufige Fragen zum Handy in Prüfungen

Gilt ein ausgeschaltetes Handy in der Klausur als Täuschungsversuch?

In der Regel ja, wenn die Prüfungsordnung schon das Mitführen untersagt. Die NRW-Abiturverfügung erfasst elektronische Geräte ausdrücklich auch im ausgeschalteten Zustand. In einem bayerischen Abitur-Fall war die Belehrung der Schule genau darauf ausgerichtet, dass bereits das Mitführen eines ausgeschalteten Mobiltelefons als versuchter Unterschleif gilt, das Verwaltungsgericht München bestätigte diese Einschätzung. Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf half in einem vergleichbaren Fall auch ein gesperrtes, per Code geschütztes Gerät nicht.

Abiturverfügung 2026 NRW, Teil A, I.7, Ministerium für Schule und Bildung NRW
Was droht, wenn bei einer Abschlussprüfung ein Handy gefunden wird?

Die Regelfolge ist zunächst eine schlechte Bewertung der betroffenen Prüfungsleistung: Die bayerische Gymnasialschulordnung sieht null Punkte vor, die NRW-Abiturverfügung wertet den Vorfall in der Regel als Täuschungsversuch nach § 24 APO-GOSt. Nach der bayerischen Regelung kann in schweren Fällen sogar der Ausschluss von der gesamten Abiturprüfung folgen, die dann als nicht bestanden gilt. Fällt ein Verstoß erst nach der Prüfung auf, ist dort sogar eine nachträgliche Berichtigung möglich, bis hin zum Einzug eines bereits ausgestellten, unrichtigen Abiturzeugnisses.

§ 57 GSO, Bayern-Recht (gesetze-bayern.de)
Dürfen Schulen verlangen, dass Handys vor der Prüfung abgegeben werden?

Ja. Für Prüfungen können Schulen die Abgabe von Handys oder Smartwatches ausdrücklich anordnen, in Nordrhein-Westfalen ist das über die offizielle Handlungsempfehlung des Schulministeriums bestätigt, in Hessen ausdrücklich für Leistungsnachweise und Prüfungen über das Kultusministerium. Bewährt hat sich eine dafür vorgesehene Box bei der Aufsicht, in die Geräte vor Betreten des Prüfungsraums gelegt werden, wie es ein bayerischer Abitur-Fall vor Gericht dokumentiert.

Handlungsempfehlung „Smarter Umgang mit Handys", Ministerium für Schule und Bildung NRW
Reicht es, wenn das Handy während der Prüfung in der Jacken- oder Hosentasche bleibt?

Nein, wo die Prüfungsordnung bereits das Mitführen untersagt. Gerichte haben wiederholt entschieden, dass es dabei nicht darauf ankommt, ob das Gerät tatsächlich benutzt wurde oder überhaupt benutzt werden konnte. Wird ein Gerät gefunden, spricht der erste Anschein für ein bewusstes Mitführen, der Einwand, man habe es schlicht vergessen, entkräftet diesen Anschein nach den vorliegenden Entscheidungen in aller Regel nicht. Sicherer Weg bleibt, das Gerät zu Hause zu lassen oder vor der Prüfung abzugeben.

VG München, Beschluss v. 29.06.2021, M 3 E 21.3300, Bayern-Recht (gesetze-bayern.de)

Handyfreie Zonen im Schulalltag umsetzen

Phrest unterstützt Schulen dabei, den Schulalltag handyfrei zu gestalten, ohne Sammelboxen und ohne täglichen Kontrollaufwand. Mehr dazu auf unserer Seite für Schulen, oder sprechen Sie uns direkt an.

Oder direkt per E-Mail: [email protected]