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Handys auf Klassenfahrt: Regeln, die funktionieren

Klassenfahrten sind Schulveranstaltungen mit eigenen Regeln: was Schulen bei der Handynutzung dürfen, drei Praxismodelle im Vergleich und wie sich Erreichbarkeit im Notfall organisieren lässt.

Fragen

Häufige Fragen zu Handys auf Klassenfahrt

Dürfen Lehrkräfte auf der Klassenfahrt das Handy wegnehmen?

In der Regel ja, als zeitweise Maßnahme bei einem Regelverstoß. Bayern erlaubt die vorübergehende Einbehaltung eines Geräts bei unzulässiger Nutzung ausdrücklich im Gesetz. Rheinland-Pfalz zählt die zeitweise Wegnahme von Handys und Smartwatches ausdrücklich zu den erzieherischen Einwirkungen, auch auf Klassenfahrten. Voraussetzung ist stets, dass die Regeln vorher klar kommuniziert wurden und die Maßnahme verhältnismäßig bleibt. Ein Durchsuchen des Geräts ist dagegen nicht zulässig. Maßgeblich sind Landesrecht und Schulordnung der jeweiligen Schule.

Art. 56 Abs. 5 BayEUG und Schule.Medien.Recht., Klassenfahrten, Bayern-Recht (gesetze-bayern.de) und Bildungsserver Rheinland-Pfalz
Kann die Schule verbieten, das Handy überhaupt mitzunehmen?

Die Nutzung lässt sich einschränken, ein vollständiges Mitnahmeverbot dagegen in der Regel nicht einseitig per Schulordnung anordnen. Hessen macht das ausdrücklich deutlich: Ein vollständiges Mitnahmeverbot auf Klassenfahrten kann auch die Schulordnung nicht regeln, möglich ist stattdessen eine Vereinbarung, der alle Eltern der Lerngruppe zustimmen. In der Praxis hat sich deshalb ein Mittelweg bewährt: Das Gerät bleibt dabei, ist aber zu vereinbarten Zeiten nicht nutzbar.

§ 69 Abs. 7 HSchG, FAQ Smartphone-Schutzzonen, Hessisches Kultusministerium
Wie erreichen Eltern ihr Kind im Notfall, wenn Handys eingeschränkt sind?

Im Regelfall über die Begleitpersonen, nicht über das Schülerhandy. Üblich sind ein Sammeltelefon und ein Telefonverzeichnis aller Eltern bei der Fahrtleitung, dazu ein jederzeit erreichbares Mobiltelefon der Begleitpersonen. Eine ständige direkte Erreichbarkeit des Kindes ist dafür nicht nötig, entscheidend ist ein verlässlicher Notfallkontakt über die begleitenden Lehrkräfte oder die Schule. Dauernde Nachrichten nach Hause helfen erfahrungsgemäß wenig, feste Kontaktzeiten wirken sich günstiger auf Heimweh aus.

DGUV Information 202-047, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Stand 2019); Richtlinien für Schulfahrten (BASS 14-12 Nr. 2), Ministerium für Schule und Bildung NRW; und Ins Netz gehen, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Welche Handy-Regeln haben sich auf Klassenfahrten bewährt?

Bewährt haben sich feste, vorab vereinbarte Handyzeiten statt täglicher Diskussion. Üblich ist ein Modell, bei dem das Smartphone während Programmpunkten, Mahlzeiten und der Nachtruhe ausgeschaltet bleibt oder nach Absprache verwahrt wird, für Notfälle aber jederzeit die Begleitpersonen erreichbar sind. Dazu gehören klare Regeln zu Fotos und Videos, insbesondere ein Verbot heimlicher Aufnahmen, sowie vorab festgelegte Eskalationsstufen bei Verstößen. Am wirksamsten sind Regeln, die vor der Fahrt schriftlich vereinbart und von allen Beteiligten unterschrieben werden.

Schule.Medien.Recht., Klassenfahrten, Bildungsserver Rheinland-Pfalz, und Ins Netz gehen, Leitfaden für Lehrkräfte, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)

Auch unterwegs handyfrei?

Phrest unterstützt Schulen auch bei Klassenfahrten und anderen Anlässen außerhalb des Schulgeländes, ohne Sammelboxen und ohne täglichen Kontrollaufwand. Mehr dazu auf unserer Seite für Schulen, oder sprechen Sie uns direkt an.

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